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Mietrecht (Differenziert wird zwischen Wohnraummietrecht und Gewerbemietrecht)

Wohnraummietrecht

Die Mietrechtsreform 2001 und die Reform der Zivilprozessordnung 2002 haben sich sowohl zahlenmäßig als auch inhaltlich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung ausgewirkt. Bei dieser Flut von Entscheidungen hat der BGH durchaus keine Scheu gezeigt, ausgetretene Pfade zu verlassen, sodass in der anwaltlichen Beratungspraxis eine permanente Auseinandersetzung mit den Neuerungen im Mietrecht unerlässlich ist.

Insbesondere die BGH-Rechtsprechung zu unwirksamen Schönheitsreparatur- und Quotenabgeltungsklauseln im Jahre 2007 ist auch in den Massenmedien diskutiert worden. Darüber hinaus sind u. a. diverse Entscheidungen ergangen zu den Themen:
Mietvertrag, Miete und Mieterhöhung, Mietsicherheit, Betriebskosten, Gewährleistung, Minderung und Schadensersatz, Beendigung des Mietverhältnisses, Mietprozess und Vollstreckung.

Jeweils im Einzelfall ist die Sach- und Rechtslage zu prüfen und mit dem Mandanten zu besprechen, welche Vorgehensweise für ihn die sinnvollste ist. Hierbei kann es geboten sein, einen Wohnraummietvertrag bereits vor dem Abschluss überprüfen zu lassen. Aber ebenso die konkrete Abwicklung des Mietverhältnisses, wie beispielsweise die Abnahme, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder die Kündigung des Mietvertrages, wird von unserem anwaltlichen Beratungsangebot erfasst.

   

   

 

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